Sparten

Die Untergliederung eines eingetragenen Vereins (e.V.) in Sparten (Abteilungen) gewährleistet die flexible Organisation von deren Leistungen, ohne auf die Vorteile eines mitgliederstarken Gesamtvereins verzichten zu müssen.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es keine Regelungen zu e.V.-Sparten. Sparten sind in aller Regel unselbstständige Untergliederungen eines e.V.. Anders als Zweigvereine (zum Beispiel Ortsvereine), die rechtlich eigenständig sind, treten Sparten nach außen im Namen des Gesamtvereins auf.

 

Die organisatorische Struktur der Untergliederung und ihr Verhältnis zum Gesamtverein regelt die Satzung oder – in Teilen – eine Vereinsordnung (Spartenordnung). Eine eigene Satzung haben Sparten nicht. Sie nehmen Teilaufgaben des Vereins wahr.

Der Bundesverband für Bildung, Wissenschaft und Forschung e.V. initiiert Sparten, die besonders wichtige Teilbereiche der Intention des BBWF e.V.  darstellen, zum Beispiel:


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